Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm
S.P.A.S 3D Druck, Inhaber Patrick Walters, Hans-Böckler-Allee 48, 26725 Emden, kontakt@spas3ddruck.de (nachfolgend „wir“)
Stand: Oktober 2026
1. Gegenstand
(1) Partner empfehlen unsere Produkte, insbesondere unsere Software „Online-Werkbank“, und erhalten dafür eine Provision auf die Umsätze der von ihnen geworbenen Kunden.
(2) Die Teilnahme ist nur auf Einladung möglich. Partner-Links und Partner-Codes vergeben ausschließlich wir. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
2. Partner-Link, Partner-Code und Zuordnung von Kunden
(1) Jeder Partner erhält einen persönlichen Link, ein Kürzel (Partner-Code) und einen Zugang zu seinem Partner-Bereich.
(2) Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn er über den Partner-Link zu uns kommt oder den Partner-Code an der Kasse, bei der Anforderung einer Testlizenz oder bei der Einrichtung der Online-Werkbank angibt und anschließend bestellt, kostenlos herunterlädt oder eine Testlizenz bestätigt. Die Zuordnung gilt dauerhaft für alle späteren bezahlten Bestellungen dieses Kunden.
(3) Es gilt der erste Partner: Ist ein Kunde bereits einem Partner zugeordnet, ändert ein später verwendeter Link oder Code daran nichts. In begründeten Fällen (z. B. Fehlzuordnung) können wir die Zuordnung korrigieren.
(4) Eigene Bestellungen des Partners und Bestellungen über seine eigene E-Mail-Adresse begründen keine Provision.
3. Provision
(1) Die Höhe der Provision (Prozentsatz) wird individuell vereinbart und ist im Partner-Bereich angegeben. Sie berechnet sich vom Warenwert ohne Versandkosten (bei Kleinunternehmerregelung vom Bruttobetrag, sonst netto), gegebenenfalls nur für die vereinbarten Produkte.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn der Kunde vollständig bezahlt hat. Kostenlose Downloads und Testlizenzen sind provisionsfrei.
(3) Nach Zahlungseingang läuft eine Wartezeit (derzeit 14 Tage) wegen möglicher Widerrufe. Danach wird die Provision fällig.
(4) Wird eine Bestellung storniert oder widerrufen, entfällt die Provision. Bereits ausgezahlte Provisionen verrechnen wir mit der nächsten Auszahlung.
4. Unter-Partner
(1) Soweit wir es freigeben, kann ein Partner eigene Unter-Partner anlegen. Deren Provisionssatz darf höchstens den von uns festgelegten Anteil (derzeit 50 %) seines eigenen Satzes betragen.
(2) Für Kunden eines Unter-Partners erhält der Unter-Partner seinen Satz. Der Partner darüber erhält die Differenz zu seinem eigenen Satz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Auszahlung
(1) Fällige Provisionen zahlen wir auf das vom Partner angegebene Konto aus, gegebenenfalls ab einem im Partner-Bereich genannten Mindestbetrag.
(2) Die Abrechnung erfolgt per Gutschrift. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Provisionen selbst verantwortlich und teilt uns mit, ob er Umsatzsteuer ausweisen muss oder die Kleinunternehmerregelung nutzt.
6. Pflichten des Partners
(1) Der Partner wirbt in eigenem Namen, wahrheitsgemäß und nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere kennzeichnet er Empfehlungen und Partner-Links als Werbung bzw. „Anzeige“.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere: unverlangte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder Telefon, irreführende Aussagen über Preise, Funktionen oder Rechtssicherheit der Software, die Verwendung unserer Marken- oder Firmennamen in Suchmaschinenanzeigen ohne unsere Zustimmung, das Vortäuschen von Bestellungen sowie das Anbieten von Rabatten oder Leistungen in unserem Namen.
(3) Der Partner ist nicht berechtigt, in unserem Namen Verträge zu schließen oder Erklärungen abzugeben. Verträge mit Kunden kommen ausschließlich mit uns zustande.
(4) Bei Verstößen können wir die betroffenen Provisionen streichen und die Teilnahme sofort beenden.
7. Datenschutz
Im Partner-Bereich sieht der Partner seine Kunden nur pseudonym (z. B. „Kunde #3“) mit Datum, Bestellbetrag, Zahlungsstatus und Lizenzlaufzeit. Der Partner darf den Zugang zu seinem Partner-Bereich nicht an Dritte weitergeben. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
8. Laufzeit und Beendigung
(1) Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) beendet werden.
(2) Bis zur Beendigung entstandene Provisionsansprüche werden nach Ablauf der Wartezeit ausgezahlt. Für Bestellungen nach Beendigung entstehen keine Provisionen mehr, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9. Änderungen und Schlussbestimmungen
(1) Wir können diese Bedingungen und die Provisionssätze mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen per E-Mail ändern. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen. Auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung hin.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.